Initiative Tierwohl

Handlungsfelder

  • Konzeptvorschläge zur Erfassung von Tierwohl–Indikatoren und Zuchtmerkmalen
  • Verbesserung des Wohlbefindens des Tieres, des Gesundheits- und Hygienestatus von Betrieben

In diesem Projekt setzt sich erstmalig in Deutschland ein branchenübergreifendes Bündnis aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel gemeinsam für mehr Tierwohl in der Fleischerzeugung ein. Das Ziel der Initiative Tierwohl ist es die Standards in der Nutztierhaltung für Schweine und Geflügel marktweit auszubauen. Das Tierwohl – Konzept ist darauf ausgelegt, dass möglichst viele Schweine und Wirtschaftsgeflügel von den Tierwohlmaßnahmen profitieren und somit eine marktweite und branchenübergreifende Wirkung erzielt wird. Für die notwendige Transparenz sorgen lückenlose und abhängige Kontrollen.

In Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft wurden messbare Tierwohlkriterien entwickelt, welche deutlich über gesetzliche Regelungen hinausgehen und eine Erweiterung in anerkannte Qualitätssicherungssysteme darstellen. Setzen Landwirte freiwillig bestimmte Maßnahmen um, so erhalten sie unabhängig vom Marktpreis ein Tierwohlentgelt.

Die teilnehmenden Einzelhandelsketten zahlen seit dem 1. Januar 2015 für jedes verkaufte Kilo Fleisch- und Wurstware vier Cent in einen Tierwohlfonds, wodurch die Initiative Tierwohl finanziert wird. Die wichtigsten Schritte für die Landwirte: Über eine Koordinierungsstelle (Bündler) melden sich die Landwirte bei der Initiative an. Nach erfolgreicher Registrierung werden die Tierwohlmaßnahmen einmal jährlich durch unabhängige Zertifizierungsstellen überprüft. Die Landwirte erhalten für die Umsetzung ein Tierwohlentgelt gemäß Kriterienkatalog. Die wichtigsten Schritte in der Fleischwirtschaft: Die Anzahl der Tiere ist ein maßgeblicher Faktor für die Höhe des individuellen Tierwohlentgelts. Zertifizierte Schlachtbetriebe erfassen die Anzahl der Schlachttiere. Um Rückschlüsse auf das Tierwohl zu zulassen und es weiter zu verbessern, werden Schlachtbefunddaten zukünftig zentral erfasst und ausgewertet. Die wichtigsten Schritte im Lebensmitteleinzelhandel: Für jedes verkaufte Kilogramm Fleischware zahlt der Einzelhandel 4 Cent in den Tierwohlfonds ein. Jeder teilnehmende Landwirt erhält aus diesem Fonds sein Tierwohlentgelt. Beim teilnehmenden Lebensmitteleinzelhandel kann der Verbraucher jene Fleischwaren käuflich erwerben.

Jeder teilnehmende Landwirt muss einen definierten Katalog von Grundanforderungen einhalten, darüber hinaus werden weitergehende Maßnahmen in Form von Wahlpflichtkriterien umgesetzt. Bei Verstößen dürfen Tierhalter nicht mehr an der Initiative teilnehmen und verlieren Auszahlungsansprüche. Gegeben falls müssen bereits erhaltene Tierwohlzuschüsse zurück erstattet werden. Im Jahr 2015 wird die Initiative rund 85 Millionen Euro auszahlen können. Die Gesamtsumme von 85 Millionen Euro ermöglicht Verbesserungen für eine breite Zahl von Tieren. Nach Einschätzungen können im Startjahr 2015 bereits etwa acht Millionen Schweine, bis zu 300 Millionen Hähnchen und 15 Millionen Puten von den Tierwohlmaßnahmen profitieren. Seit dem 1. Januar 2015 zahlen teilnehmende Einzelhändler in den Tierwohlfonds ein. Ab April 2015 können sich schweinehaltende Betriebe, zeitversetzt auch geflügelhaltende Betriebe, über Koordinierungsstellen registrieren lassen. Die Tierwohlaudits (Kontrolle der Umsetzung), ausgeführt durch Zertifizierungsstellen, für Schweinefleisch starten ab Mai 2015 und für Geflügel ab Juli 2015.

Forschungsnetzwerk NRW-Agrar