10. Dezember 2019

Informationsbroschüre für Ferkelerzeuger online

Ab dem 1. Januar 2021 dürfen männliche Ferkel in Deutschland nicht mehr ohne Schmerzausschaltung kastriert werden. Das wird die Arbeitsabläufe in vielen Betrieben grundlegend verändern. Die Ferkelerzeuger haben künftig die Wahl zwischen drei zugelassenen Kastrationsalternativen. Eine davon ist die chirurgische Kastration unter Injektionsnarkose mit einer Kombination aus Ketamin und Azaperon. Um den Landwirten auch in Zukunft größtmöglichen Entscheidungsspielraum bei der Wahl der Kastrationsalternative bei gleichzeitig hohem Tierwohlstandard zu ermöglichen, wurde dieses Projekt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Ziel des Projektes war die „Entwicklung von Risikominimierungsmaßnahmen zur Gesunderhaltung per Injektionsnarkose betäubter und kastrierter Ferkel“. Die aus den Ergebnissen des Projektes entwickelten Maßnahmen sind in dieser Broschüre abgebildet und können Ferkelerzeugern, die sich zukünftig für die Anwendung von Narkosevarianten bei der chirurgischen Ferkelkastration entscheiden, wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Umsetzung dieser Methode näherbringen. Dabei gelten viele der vorgestellten Maßnahmen auch für die Inhalationsnarkose mit Isofluran.

Forschungsnetzwerk NRW-Agrar